Eva Greipel
Fachärztin für Allgemeinmedizin
 

SARS-CoV-2

Seit Anfang 2020 verbreitet sich das Coronavirus SARS-CoV-2 weltweit, mittlerweile in Wellen von neuen Varianten. Viele Infizierte haben nur leichte oder gar keine Beschwerden. Vor allem bei Menschen mit Vorerkrankungen (Herzkrankheiten, Bluthochdruck, Diabetes mellitus, Chronische Bronchitis) kann sich aber eine schwere Erkrankung entwickeln. 

Da chronisch kranke Menschen hauptsächlich in den Hausarztpraxen medizinisch versorgt werden, sind auch hier besondere Schutzmaßnahmen nötig.

Wir sind aber selbstverständlich weiter für Sie da wenn Sie ärztliche Hilfe oder einfach Rat brauchen! Rufen Sie uns an!


Was bedeutet das für Ihre Behandlung in der Praxis?

- Die Sprechstunden sollen so organisiert werden, dass das Ansteckungsrisiko möglichst gering ist (strikte Terminplanung, spezielle "Infektsprechstunden"). Bitte kommen Sie weder zu früh noch zu spät zu Ihrem Termin. Begleitpersonen können nur in Ausnahmefällen mit in die Praxis kommen.  

- Es können nun in einigen Fällen telefonische Beratungen stattfinden. Aktuell ist es auch erlaubt, Patienten mit leichten Infekten der Atemwege nach rein telefonischem Kontakt krank zu schreiben.

- Hausbesuche sollen auf ein absolut notwendiges Minimum reduziert werden.


Sie vermuten, sich angesteckt zu haben? Sie haben Erkältungssymptome?

Wenn Sie Beschwerden haben (Husten, Atemnot, Fieber, Halsschmerzen, Abgeschlagenheit, Riech- und Geschmacksstörung oder auch Durchfall) und / oder engeren Kontakt zu einem Coronavirus-Fall hatten

bleiben Sie bitte zu Hause und vermeiden unnötige Kontakte zu anderen Menschen! Rufen Sie in der Praxis an!

Außerhalb der Öffnungszeiten (in dringenden Fällen) wenden Sie sich telefonisch an den Patientenservice der KV (116-117), an das Gesundheitsamt (0861-58-147) oder an die Hotline (089-122 220).


Sie möchten in der Praxis einen Abstrich (PCR oder Schnelltest) machen lassen?

Melden Sie sich bitte telefonisch bei uns an!

Seit 1. April 2022 werden Ärzte für die Durchführung von PCR-Tests nur noch bezahlt, wenn vorher ein positiver Schnelltest gemacht wurde. Bitte machen Sie bei Erkältungssymptomen auch deshalb zu Hause schon einen Schnelltest!

Seit Juli letzten Jahres werden PCR-Tests bei Personen ohne Verdacht auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 nicht mehr vom Freistaat Bayern bezahlt. Es entstehen Kosten um 70€.

Auch Schnelltests sind in der Praxis nur noch in Ausnahmefällen (zum Beispiel für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen oder zum "Freitesten" nach Infektion) kostenfrei möglich. Wenden Sie sich für sogenannte "Bürgertests" (anlasslose Schnelltests) bitte an ein Testzentrum.